Die Sicherheit und der Schutz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen hat für den Veranstalter höchste Priorität. Um mögliche Infektionsrisiken (z.B. mit Covid19) für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen so gering wie möglich zu halten, kann, je nach aktueller behördlicher Lageeinschätzung, ein Hygiene- und Sicherheitskonzept für die Veranstaltung zum Einsatz kommen. Die Maßnahmen des Konzepts sind für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie Dienstleister am Veranstaltungsort verbindlich einzuhalten. Den Anweisungen, des zur Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen abgestellten Personals, ist Folge zu leisten.
Konzept Busche Gala 2023
(Stand: 16.11.2022)
Corona in Schleswig-Holstein
Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes sind aktuell keine Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, die FFP2-Maskenpflicht oder Kapazitätsgrenzen vorgeschrieben. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine besonderen Maßnahmen hinsichtlich eines benötigten Hygiene- oder Sicherheitskonzeptes notwendig. Jeder Teilnehmende an der Veranstaltung ist jedoch angehalten, sich so zu verhalten, dass der Teilnehmende sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Wir bitten Personen, bei denen akute Symptome wie beispielsweise Husten, Fieber oder Schnupfen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 schließen lassen, bis zu einer Abklärung der Ursachen nicht an der Veranstaltung teilzunehmen.
Über eine mögliche Anpassung des Hygiene- und Sicherheitskonzepts werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Einen Überblick über die Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier.